Asylrecht

Asylrechtliche Verfahren sind für Personen vorgesehen, die geltend machen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden droht.

Wichtig zu wissen ist: Die Stellung eines Asylantrags kann auch nachteilige Folgen haben. Deswegen gilt hier in besonderem Maße: Erst zum Anwalt, dann zur Behörde! In einem ersten Beratungsgespräch kann geprüft werden, welche Vor- und Nachteile mit der Stellung eines Asylantrags im konkreten Einzelfall verbunden sind und welche anderen Möglichkeiten es gibt.

Sollten Sie bereits einen Asylantrag gestellt haben, so kann eine gute anwaltliche Vertretung Ihre Chancen in diesem Verfahren deutlich erhöhen. Eine solche gute Vertretung setzt umfassende Kenntnisse sowohl der Rechtslage als auch der Situation im jeweiligen Herkunftsland voraus. Um dies zu gewährleisten haben unsere RechtanwältInnen verschiedene Länderschwerpunkte. Durch diese Spezialisierung ist eine noch bessere Beratung und Vertretung möglich.

Das Hauptziel bei  einer Vertretung im Asylverfahren ist zunächst, den bestmöglichen asylrechtlichen Schutzstatus zu erlangen. Daneben sehen wir unsere Aufgabe aber auch darin, von Anfang an eine ganzheitliche Strategie zu entwickeln, die auf das Ziel gerichtet ist, einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland zu erlangen, auch wenn das Asylverfahren keinen Erfolg haben sollte. Wir prüfen daher in jedem Einzelfall die jeweiligen Erfolgsaussichten in dem konkreten Verfahren. Aufgrund unserer Spezialisierung und langjährigen Expertise können wir Ihnen hierzu eine realistische Einschätzung geben und Ihren Fall gegebenenfalls frühzeitig auf andere aufenthaltsrechtliche Verfahren vorbereiten und gegebenenfalls umstellen. 

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