Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht umfasst aller Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. Dazu gehören die Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB), der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB). Dazu gehören aber auch diverse Ordnungswidirgkeiten nach der StVO.

Fahrerlaubnis

Häufig liegt das Hauptaugenmerk in der Verteidigung im Verkehrsstrafrecht darin, die Fahrerlaubnis zu erhalten. Dies gilt nicht nur, aber insbesondere, für Personen, die auf die Fahrerlaubnis aus beruflichen Gründen angewiesen sind. Zeit kann hier ein wichtiger Faktor sein. Melden Sie sich daher frühzeitig und erarbeiten Sie gemeinsam mit Ihrem Verteidiger eine Strategie, die erfolgsversprechend ist und Ihren Führerschein möglichst erhält.

Schadensregulierung

In unserer Soziatät werden Sie von Rchtsanwälten betreut, die auf das Strafrecht spezialisiert sind und insofern über besondere Kenntnisse verfügen. Schadensregulierung gegenüber der Gegenseite oder der Versicherung gehören nicht zu unserem besonderen Fachwissen. Da wir fest daran glauben, dass spezialisierte Anwälte am besten helfen können, empfehlen wir Ihnen zur Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche gerne Kollegen mit Erfahrung.

CWR - Rechtsanwälte


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