Migrationsrecht

Das Migrationsrecht besteht aus verschiedenen Bereichen, denen im Kern gemein ist, dass sie den Aufenthalt von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Bundesgebiet regeln. Im weiteren Sinne gehören zum Migrationsrecht aber auch die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit und die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit.

Das Migrationsrecht lässt sich in drei Teilbereiche unterscheiden, nämlich das das Aufenthaltsrecht, das Asylrecht und das Staatsangehörigkeitsrecht.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Teilbereichen des Migrationsrechts.  Hierbei haben wir Ihre Interessen immer ganzheitlich im Blick und erarbeiten von Anfang an eine auf Sie abgestimmte Strategie, um Ihr Anliegen zum Erfolg zu führen. 

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